Aktuelles
18.01.2021
FFP2-Maskenpflicht gilt auch für Patienten (Erwachsene und Kinder ab 15 Jahre) in Physio- und Osteopathie Praxen.
Quelle: https://vdb-physio.de/aktuelles/ffp2-maskenpflicht-in-bayern/
14.12.2020
Wir sind weiterhin für Sie da und haben geöffnet.
Die Hygienemaßnahmen sind der aktuellen Lage angepasst.
01.09.2019
Wir behandeln jetzt auch auf Anfrage in den Räumlichkeiten der Hebammengemeinschaft München in der Kistlerhofstraße 172c, 81379 München.
01.02.2018
Einige der gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für Osteopathie. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Die Abrechnung erfolgt wie bei Privatpatienten, d. h. der Patient muss in Vorleistung gehen.
Bitte beachten Sie: Um Sie osteopathisch behandeln zu können, benötige ich die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers.